Wer von euch mal auf die Idee kommt bei einem 5 Türer die Rückbank zu entfernen um eine Car-HIFI Anlage zu verbauen wird eventuell vom TÜV eine Absage bekommen so wie ich beim TÜV Lauterach und beim TÜV Bludenz der soll zum 2XM Millner nach Rankweil gehen und sich dort erkundigen! Habe vom Millner die Auskunft bekommen das wenn stadt der Rückbank etwas anderes verbaut wird z.b. Car-HIFI Verbau ist das Entfernen beim 5 Türer kein problem das einzige problem wird sein den Car-HIFI Verbau zu Typisieren! Wie manche vieliecht schon gehört haben muß man das ja auch Eintragen lassen aber nur wenn die Rückbank entfernt wird da bei einem Unfall der Verbau nicht nach Vorne kommen sollte! Also wie gesagt ein Car-HIFI Verbau muß nur Eingetragen werden wenn die Rückbank fehlt!!! Und wer sowas vor hat soll sich bei der Firma Audio Concept (oder bei Mir) erkundigen da die im Moment noch die einzigen laut TÜV sind die solche Verbaute so einbauen damit der TÜV nichts beanstanden kann da es auf das Material und die Befestigung ankommt!